Hinweise zur vereinfachten Düngebedarfsermittlung

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhalten Sie aktuelle Informationen des Bauernverbandes.

Hinweise zur vereinfachten Düngebedarfsermittlung

Im aktuellen Hessenbauer finden Sie ab Seite 19 Hinweise zur vereinfachten Düngebedarfsermittlung für den Herbst 2020.

Bauernverband zur Afrikanischen Schweinepest in Deutschland
Rukwied: Wildschweinfreie Zone an polnischer Grenze zwingend notwendig

Vor dem Hintergrund eines Falles von Afrikanischer Schweinepest bei einem Wildschwein in Brandenburg sagt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes, Joachim Rukwied: „Die Afrikanische Schweinepest ist für den Menschen ungefährlich. Schweinefleisch kann weiter bedenkenlos verzehrt werden. Dennoch machen wir uns großes Sorgen. Das Virus ist eine Gefahr für Haus- und Wildschweine. Eine Impfung gegen das Virus gibt es bislang nicht. Unsere Schweinehalter haben zur Sicherung ihrer Bestände bereits umfangreiche Biosicherheits-Maßnahmen ergriffen. Die Vorsorge muss noch weiter verstärkt werden. Wir fordern Politik und Behörden auf, alles daranzusetzen, diese Seuche einzudämmen und wieder aus Deutschland zu verdrängen. Dazu gehört weiter die konsequente Bejagung von Schwarzwild und ein stabiler Zaun. Wir brauchen zwingend eine wildschweinfreie Zone an der polnischen Grenze. Reisende dürfen Wurstbrote und andere Essensreste nicht unachtsam wegwerfen – denn auch darin kann das Virus überleben.“ Unter diesem Link finden Sie Hintergrundinformationen zur Afrikanischen Schweinepest: www.bauernverband.de/topartikel/hintergrundinformation-zur-afrikanischen-schweinepest.

HBV: Amtliche Bestätigung der Afrikanischen Schweinepest im Spree-Neisse-Kreis

Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Julia Klöckner, hat eben im Rahmen einer Pressekonferenz darüber informiert, dass es in Brandenburg einen amtlichen bestätigten Fall der Afrikanischen Schweinepest gibt. Es handelt sich dabei um einen Wildschwein-Kadaver im Spree-Neisse-Kreis.
Die Aufzeichnung der Presskonferenz können Sie unter folgendem Link sehen:

Die Maßnahmen des Bundeslandes Brandenburg werden heute um 12 Uhr in einer Pressekonferenz bekannt gegeben.
Bezüglich der Exporte innerhalb der EU wird die Regionalisierung greifen. Wie genau die Region in diesem konkreten Fall definiert wird, steht derzeit noch nicht fest. Hinsichtlich der Exporte in Drittländer gibt es derzeit noch keine konkreten Informationen. Hierzu führt das BMEL Gespräche.
Sobald dem Hessischen Bauernverband neue Informationen vorliegen, informieren wir Sie.

HBV: Überblick über die Maßnahmen nach dem bestätigten ASP-Fall in Brandenburg

In der Pressekonferenz informierte die Ministerin für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Ursula Nonnemacher, über die Maßnahmen zur Eindämmung der ASP.
Das vorläufige Gefährdete Gebiet hat einen Radius von etwa 15 km und umfasst die Landkreise Spree-Neiße und Oder-Spree, sowie den grenznahen Bereich Polens. Die endgültige Restriktionszone wird anhand topographischer Begebenheiten und Landnutzungsformen festgelegt. Dazu werden Experten hinzugezogen. Die Kernzone rund um den Fundort des Wildschwein-Kadavers hat einen Radius von mindestens 3 km.
Innerhalb des Gefährdeten Gebietes gelten folgende Maßnahmen:
 Jagdverbot für alle Tierarten
 Feststellung, welche schweinehaltenden Betriebe in der Restriktionszone liegen und Informa-tion über die strikte Einhaltung der betrieblichen Hygienemaßnahmen, um die Übertragung der ASP in die Hausschweinebestände zu verhindern
 Intensivierung der Kadaversuche
 Einrichtung von Kadaversammelstellen
 Eventuelles Ernteverbot von Mais, um eine Ausbreitung der Wildschweine zu verhindern
 Verbot von Veranstaltungen bei denen Kontakt zu Schweinen bestehen könnte, wie beispiels-weise Hoffeste
 Verbringungsverbot von Schweine und Schweinefleisch
 Jäger vor Ort werden detailliert informiert.

In dem Gefährdeten Gebiet liegen einige landwirtschaftliche Betriebe mit Schweinehaltungen, die von den Maßnahmen betroffen sind. Diese sollten die Hygienemaßnahmen strikt einhalten.
Maßnahmen in der Kernzone (Radius mindestens 3 km)
 Die gesamte Kernzone wird eingezäunt
 Es besteht ein generelles Betretungsverbot, um das Verschleppen des Virus zu verhindern.
 Untersagung der Ernte
 Generelles Verbringungsverbot von Schweinen und Schweinefleisch.

Brandenburg hat bereits im Vorfeld die Intensivierung der Fallwildsuche mit 50 € pro Fallwild gefördert. Die Maßnahme hat zu einer Erhöhung der Probennahme um etwa 30% seit November 2019 geführt. Zudem wurde ein mobiler Stromzaun an der Grenze zu Polen erreichtet, um die Einwanderung von Schwarzwild zu reduzieren. Inwieweit diese Maßnahme Erfolg hatte, lässt sich nur schwer ermitteln, dennoch ist es sehr wahrscheinlich, dass der Zaun das Auftreten des ersten ASP-Falls in Brandenburg herausgezögert hat.

Entschädigung:
Das Bundesland Brandenburg hat sich bereits im Vorfeld des ASP-Ausbruchs Gedanken zu Entschä-digungszahlungen betroffener Landwirte gemacht. Nach Aussage der Ministerin bestehen klare Vorga-ben. Je nach Betroffenheit werden unterschiedliche Stufen abgegrenzt und es gibt verschiedene Töpfe aus denen Entschädigungen gezahlt werden können.
Das BMEL hat einen Erklärfilm zur ASP erstellt. Diesen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bmel.de/SharedDocs/Videos/DE/Tiere/Tierseuchen/erklaerfilm-afrikanische-schweine-pest-ausbruch.html

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bauernverband Gießen/Wetzlar/Dill e. V.