Brauchbarkeitsprüfung des JVW am 10.09.2022 um Wetzlar o.l.E.

Brauchbarkeitsprüfung des Jagdverein Wetzlar von 1875 e.V. gemäß der derzeit gültigen BPO Hessen am 10.09.2022 um Wetzlar o.l.E.

1. Allg. Gehorsam (Grundvoraussetzung für alle Prüfungsfächer), Grundnenngeld 20,- €
Zusätzlich zum Grundnenngeld bei Prüfung:
2. Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Niederwild (außer Schalenwild) ohne Leistungsnachweis
Wasserarbeit: 20,- €
3. Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild: 40,- €
Die Übernachtschweißfährten werden mit Rehwildschweiß getupft. Alternativ wird der Fährtenschuh
angeboten. Hier wird mit Schwarzwildschweiß und -schalen gearbeitet. Bitte in der Meldung deutlich
kennzeichnen.
4. Brauchbarkeit für die Stöberarbeit: 30,- €
Die Prüfung ist auf max. 15 Hunde begrenzt, die Teilnehmer des Abrichtelehrgangs des JV Wetzlar
haben Vorrang.

Nennschluss: 20.08.2022

Am Prüfungstag sind dem Prüfungsleiter folgende Nachweise vorzulegen:
– Identitätsnachweis des Hundes durch Tattoo Nummer oder Chip
– gültige Tollwutschutzimpfung
– EU-Heimtierausweis
– Nachweis des lauten Jagens (bei Brauchbarkeit f.d. Nachsuche auf Schalenwild)
– aktuelle Ahnentafel
– Kopie der Verbandsprüfungen
– Jagdschein
Schleppwild (Haar- und Federwild), Flinte sowie ausreichend Patronen sind mitzubringen.

Die Nennung erfolgt an den Prüfungsleiter mit Formblatt „BPO Anlage 1“ (zum Download unter:
https://ljv-hessen.de/downloads/jagdgebrauchshunde/).
Der Nennung sind folgende Unterlagen beizufügen:
– Kopie der aktuellen Ahnentafel bzw. der Registrierpapiere
– Kopien eventuell abgelegter Verbandsprüfungen
– Lautnachweis bei Nennung Prüfung 3 sowie
– das Nenngeld (Reuegeld) in bar.

Prüfungsleiter:
Andreas Deeg
Niederkleen
Karlsbader Straße 19
35428 Langgöns
Tel.: 06447/546