Brauchbarkeitsprüfung des Jagdverein Wetzlar von 1875 e.V. gemäß der derzeit gültigen BPO Hessen am 10.09.2022 um Wetzlar o.l.E.
1. Allg. Gehorsam (Grundvoraussetzung für alle Prüfungsfächer), Grundnenngeld 20,- €
Zusätzlich zum Grundnenngeld bei Prüfung:
2. Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Niederwild (außer Schalenwild) ohne Leistungsnachweis
Wasserarbeit: 20,- €
3. Brauchbarkeit für die Nachsuche auf Schalenwild: 40,- €
Die Übernachtschweißfährten werden mit Rehwildschweiß getupft. Alternativ wird der Fährtenschuh
angeboten. Hier wird mit Schwarzwildschweiß und -schalen gearbeitet. Bitte in der Meldung deutlich
kennzeichnen.
4. Brauchbarkeit für die Stöberarbeit: 30,- €
Die Prüfung ist auf max. 15 Hunde begrenzt, die Teilnehmer des Abrichtelehrgangs des JV Wetzlar
haben Vorrang.
Nennschluss: 20.08.2022
Am Prüfungstag sind dem Prüfungsleiter folgende Nachweise vorzulegen:
– Identitätsnachweis des Hundes durch Tattoo Nummer oder Chip
– gültige Tollwutschutzimpfung
– EU-Heimtierausweis
– Nachweis des lauten Jagens (bei Brauchbarkeit f.d. Nachsuche auf Schalenwild)
– aktuelle Ahnentafel
– Kopie der Verbandsprüfungen
– Jagdschein
Schleppwild (Haar- und Federwild), Flinte sowie ausreichend Patronen sind mitzubringen.
Die Nennung erfolgt an den Prüfungsleiter mit Formblatt „BPO Anlage 1“ (zum Download unter:
https://ljv-hessen.de/downloads/jagdgebrauchshunde/).
Der Nennung sind folgende Unterlagen beizufügen:
– Kopie der aktuellen Ahnentafel bzw. der Registrierpapiere
– Kopien eventuell abgelegter Verbandsprüfungen
– Lautnachweis bei Nennung Prüfung 3 sowie
– das Nenngeld (Reuegeld) in bar.
Prüfungsleiter:
Andreas Deeg
Niederkleen
Karlsbader Straße 19
35428 Langgöns
Tel.: 06447/546