„Die Genehmigung erfolgt im Vorgriff auf die im Kabinett bereits beschlossene Änderung des Paragraph 13 Abs. 3 a Waffengesetz unter dem Vorbehalt des Widerrufes, soweit die im Kabinett beschlossene Gesetzesänderung keine Gesetzeskraft erlangt.
„Die Genehmigung erfolgt im Vorgriff auf die im Kabinett bereits beschlossene Änderung des Paragraph 13 Abs. 3 a Waffengesetz unter dem Vorbehalt des Widerrufes, soweit die im Kabinett beschlossene Gesetzesänderung keine Gesetzeskraft erlangt.